Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 vor Flug GmbH
Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden 5 VOR FLUG) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an 5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von 5 VOR FLUG schriftlich bestätigt werden. Da es sich um eine Kurzfristreise handelt ist der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich 5 VOR FLUG nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 7. zu verlangen.
(3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel vom Reisebüro ausgehändigt. Anderenfalls werden Sie bei Buchung über eine hiervon abweichende Art der Aushändigung der Reiseunterlagen informiert.

3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des Reisebüros sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für 5 VOR FLUG nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen (-flüge) buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von 5 VOR FLUG vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. 5 VOR FLUG wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Ersatzperson
5 VOR FLUG berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

7. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei 5 VOR FLUG. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 5 VOR FLUG Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. 5 VOR Flug macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 % ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den Kunden erstatten.

8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flügen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reiseveranstalter hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie 5 VOR Flug eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von 5 VOR Flug verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei 5 VOR Flug in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 10 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 5 VOR FLUG herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von 5 VOR FLUG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

11. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

12. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit 5 VOR FLUG oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

13. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des Todes und der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter www.5vorflug.de unter dem Stichwort "Kundeninfo".

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von 5 VOR FLUG ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von 5 VOR FLUG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von 5 VOR FLUG um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Veröffentlichung Januar 2010

Ihr Vertragspartner:
5 vor Flug GmbH
Landsberger Str. 88
80339 München
Deutschland
Geschäftsführer: Lamia Azimi, Boris Raoul
Sitz: München
Registergericht: AG München
HRB 93903
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