| Allgemeine Geschäftsbedingungen ByeBye |
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Allgemeine Reisebedingungen der byebye gmbh (Stand 01.09.2010) byebye GmbH / Am Innenhafen 8-10 / 47059 Duisburg Handelsregister Amtsgericht Duisburg: HRB 20508 Tel.: 0203/987-10-0 / E-mail: service@byebye.de Lieber byebye Urlauber, unsere Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter. 1. Abschluss des Reisevertrages a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde byebye gmbh den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch byebye gmbh zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt, es sei denn, dass byebye gmbh den Kunden darauf hingewiesen hat, dass sie nach Ablauf der Frist vom Einver- ständnis im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht. b) Bei Buchung von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen (Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrages nach den für die Reise geltenden künftigen Katalogausschreibungen. Von solchen Vorausbuchungen kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der endgültigen Buchungsbestätigung kostenfrei zurücktreten. Geschieht dies nicht, so ist der Reisevertrag mit dem Inhalt verbindlich, mit dem er von byebye gmbh endgültig bestätigt wurde. 2. Bezahlung a) Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder unverzüglich die Reisebestätigung. Auf der Rückseite der Reisebestätigung befindet sich der Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung fällig. Bei Pauschalreisen / Nur-Flug und Nur-Mietwagen- Buchungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises. Die Kosten für eine über byebye gmbh abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Nur-Hotel Buchungen beträgt die Anzahlung 20 % zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Versicherung. Liegt der Reisepreis einer Nur- Hotel/Flug- oder Mietwagen Buchung unter 100,- Euro, so wird der Gesamtpreis sofort fällig. Die Anzahlung beträgt ansonsten mindestens 100,- Euro. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8b genannten Gründen abgesagt werden kann. Vor Aushändigung des Sicherungsscheines darf die Bezahlung des Reisepreises (An- und Restzahlung) nicht gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. b) Hat sich das Reisebüro des Kunden für das Direktinkasso durch byebye gmbh entschieden, so können die Anzahlung sowie die Restzahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an byebye gmbh direkt geleistet werden. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung durch Überweisung vorzunehmen. Den verbleibenden Restbetrag hat der Kunde bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 29 Tage, wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr Einverständnis (online oder schriftlich in einer unserer Vertriebsstellen) erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den vorgenannten Zeitpunkten. Pro Vorgang ergeben wir eine Transaktionsgebühr in Höhe von 14,00 EUR. Bei Zahlung per Lastschrift oder Überweisung entfällt diese Gebühr. Die Transaktionsgebühr wird mit der Anzahlung fällig. c) Sollte trotz angemessener Nachfristsetzung die Anzahlung nicht vorgenommen werden oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so ist byebye gmbh berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen. byebye gmbh kann eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziffer 19 dieser Bedingungen verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. byebye ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist. 3. Leistungen a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben (d.h. bei Onlinebuchungen die byebye-Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung zum Buchungszeitpunkt, insbesondere die Online-Hotelausschreibung und bei sonstigen Buchungen die Angaben im Katalog) und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für byebye gmbh bindend. byebye gmbh behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend. c) Sollte ein Kleinkind zwischen Reiseantritt und Rückflug das 2. Lebensjahr vollenden, so ist aus Sicherheitsgründen eine Buchung als 2- jähriges Kind (Buchung mit Sitzplatz) erforderlich. 4. Leistungs- und Preisänderungen a) byebye gmbh behält sich die Änderung der in den Katalogen und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor. Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von Flughafen-, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden. Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gilt Ziffer 4b). b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von byebye gmbh nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Byebye gmbh bleibt es vorbehalten, aus zwingenden Gründen die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen vorzusehen und/ oder Fahrpläne abzuändern, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Ansprüche nach der EV-VO Nr. 261/2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. Der Reisende ist verpflichtet, sich bei Nur-Flügen den genauen Zeitpunkt des Rückfluges 24 Stunden vor Rückflugdatum unter der im Ticket angegebenen Telefonnummer der jeweiligen byebye Vertretung im Ausland bestätigen zu lassen. Unabhängig davon obliegt es jedem Reisenden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden, zu informieren. Für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, haftet byebye gmbh nicht. byebye gmbh ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. byebye behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann byebye gmbh den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: 1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann byebye gmbh vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. 2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann byebye gmbh vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber byebye gmbh erhöht, so kann diese den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag herauf- setzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für byebye gmbh verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für byebye gmbh nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat byebye gmbh den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn byebye gmbh in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von byebye gmbh über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch Kunden, a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann byebye gmbh von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 19 dieser Reisebedingungen. b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von byebye gmbh anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren. c) Sollten die der byebye gmbh durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, in seiner Sphäre liegenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich byebye gmbh bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In dem Fall, dass der Reisende wegen höherer Gewalt oder Mangelhaftigkeit der Reiseleistungen die Leistungen nicht wahrnimmt beziehungsweise die Reise frühzeitig beendet, gelten die Ziffern 9 und 10 dieser Allgemeinen Reisebedingungen. 7. Reiserücktrittskosten-Versicherung Da eine RKV im Reisepreis nicht eingeschlossen ist, empfiehlt byebye dringend, direkt bei Buchung eine solche Versicherung abzuschließen. 8. Rücktritt und Kündigung durch byebye gmbh byebye gmbh kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. So behält byebye gmbh den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechen- de Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese bis 2 Wochen vor vertraglich vereinbartem Reiseantritt nicht erreicht ist. In jedem Fall ist byebye gmbh verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Entzug der Landerechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei Kündigung kann byebye gmbh für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen, währenddessen die übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen. 10. Gewährleistung a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. byebye gmbh kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. byebye gmbh kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere bleibt es byebye gmbh unbenommen, dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften. b) Herabsetzung des Reisepreises Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den Reisemangel oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder bei byebye gmbh unverzüglich anzeigt. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus. c) Kündigung des Vertrages Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen, wenn byebye gmbh nach einer ihr vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet byebye gmbh den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. d) Schadenersatz Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den byebye gmbh nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung der Haftung a) Die vertragliche Haftung von byebye gmbh für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit byebye gmbh für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) byebye gmbh haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen etc.), die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Für diese Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. c) Ein Schadenersatzanspruch gegen byebye gmbh ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. d) Kommt byebye gmbh die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführer zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes und für den internationalen Luftverkehr nach den internationalen Luftverkehrsabkommen (Warschau, Den Haag, Gurdalajara, Montral ect.). Nach diesen Vorschriften ist die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck unter Umständen beschränkt. e) Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet byebye gmbh je Kunde und Reise bis 4.100,00 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. Gepäckbeförderung Im Rahmen der Flugreisen werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast und höchstens 20 kg pro Gepäckstück befördert. Mehr Gepäck ist in der Regel auch nicht gegen Aufpreis möglich. Einzelheiten kann der Reisende bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen muss der Reisende unverzüglich nach Entdeckung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten spätestens sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Bei Gepäckbeschädigungen und Verlusten sind der Schadensanzeige der Passagiercoupon sowie der Gepäckabschnitt jeweils im Original beizufügen. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Alle Fälle von Gepäckbeschädigungen, -verlusten sowie -verspätungen sind unmittelbar gegenüber dem Beförderungspersonal und unverzüglich gegen- über der örtlichen Reiseleitung zu melden. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck sondern im Handgepäck zu befördern. 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber byebye gmbh schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge- hemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit verjähren in 3 Jahren. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften byebye gmbh steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. byebye gmbh haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende byebye gmbh als Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass byebye gmbh die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte falsche Information von byebye gmbh bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann byebye gmbh den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Voraussetzung für einen Nur- Flug in Nicht-EULänder ist, dass sich der Fluggast in Besitz eines Rückflugtickets sowie eines Nachweises für seine Unterkunft befindet. Dies kann bei der Einreise kontrolliert werden; bei Nichtvorliegen kann die Einreise verweigert werden. Der Fluggast haftet für die Folgen des Nichtvorliegens dieser erforderlichen Unterlagen. Die vorstehenden Ausführungen haben nur Gültigkeit für deutsche Staatsangehörige. byebye gmbh kann hinsichtlich der Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften für Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine Gewährleistung übernehmen. 16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft( en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die "Black List" ist über die Internetseite http://air-ban.europa.eu abrufbar. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 18. Rechtswahl und Gerichtsstand a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und byebye gmbh findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen byebye gmbh im Ausland für die Haftung von byebye gmbh dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. b) Der Reisende kann byebye gmbh nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von byebye gmbh gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von byebye maßgebend. 19. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5) Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. a) Flugpauschalreisen mit tagesaktuellem Flug bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 50% ab dem 29. bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 70% ab dem 14. bis zum 7.Tag vor Reisebeginn 75% ab dem 6. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 90% ab dem 1.Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises. b) Flugpauschalreisen Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises 14. - 8.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 75% des Reisepreises c) Nur-Flugbuchung Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15% des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht. d) Nur-Hotel/Nur-Mietwagen bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 30% ab dem 14. bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 40% ab dem 6. bis zum 1.Tag vor Reiseantritt 60% am Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichterscheinen 75% des Reisepreises. Nur Hotelbuchungen jeweils zzgl. 32,00 EUR Bearbeitungsgebühr. Alle Angaben bei Nur-Flug und Nur-Hotel gelten pro Reiseteilnehmer. Sind mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Nur-Flug und Nur-Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Sollen auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reisenden. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt bei einem Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change" ). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, sowohl anfallende etwaige Mehrkosten zum korrekten, aktuell gültigen Reisepreis als auch für die ihm durch die Änderung entstehenden Kosten 30,- EUR zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 20. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen a) Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. b) Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. c) Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages. 21. Allgemein Sämtliche Angaben der Leistungen, Programme, Termine und Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung August 2010. |
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